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Wie genau müssen die Angaben in einem Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe sein - speziell wenn es um die PSA geht?

:"HautschutzDie Angaben zum Hautschutz können in (i) „Handschutz“ und (ii) „sonstige Schutzmaßnahmen“ unterteilt werden (dem Rechtstext folgend, der, falls erforderlich, die Angabe von beidem fordert). Es ist zu beachten, dass in diesem Zusammenhang „Haut, sonstige“ als Unterabschnitt der Angaben zum Hautschutz von „Körperschutz“ abgedeckt wird, wenn nicht anders angegeben.Auch hier ist die Ausrüstung ...

Stand: 22.08.2024

Dialog: 42500