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Muss die im Sicherheitsdatenblatt angegebene 24h-Notrufnummer mit einer medizinisch ausgebildeten Person besetzt sein, wenn man nicht auf eine Giftnotrufzentrale zurückgreifen will?

In den von der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) erstellten "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird zur Notrufnummer mit Bezug auf Anhang II der REACH-Verordnung ausgeführt, dass grundsätzlich Angaben zu Notfallinformationsdiensten zu machen sind. Gibt es in dem Mitgliedstaat, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, eine öffentliche Beratungsstelle, s ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 15625