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Brauchen wir Sicherheitsdatenblätter für Narkosegase?

Unter der Annahmen, dass Narkosegase Arzneimittel darstellen, gilt:"Arzneimittel können im Hinblick auf die Tätigkeit Gefahrstoffe darstellen, für die die Schutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung gelten. Für Arzneimittel besteht jedoch nach dem Arzneimittelgesetz keine Kennzeichnungspflicht mit den nach dem Gefahrstoffrecht üblichen Gefahrensymbolen. Bei Fertigarzneimitteln ist lediglich ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 15951