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Muss für Atemschutzflaschen, die für die Feuerwehren mit verdichtetem Sauerstoff abgefüllt werden, ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden?

unter Druck.Im geschilderten Fall ist zu prüfen, ob ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegt.Sollte die Abfüllung des verdichteten Sauerstoffs im Rahmen einer Feuerwehrbehörde stattfinden, also bspw. innerhalb einer städtischen Feuerwehr oder Kreisfeuerwehr, so wäre kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, da hier keine Abgabe an Dritte erfolgt. Die Gasflaschen, die den verdichteten ...

Stand: 25.10.2021

Dialog: 43599