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Kann im Sicherheitsdatenblatt erkannt werden, ob das Produkt ins Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss und ob eine Betriebsanweisung erstellt werden muss?

(Sicherheitsdatenblätter) zwingend in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen. Daher kann nur aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung hierzu liefert z. B. das EMKG der BAuA) sinnvollerweise erkannt werden, ob das Produkt in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss oder nicht.Zum anderen ist der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden ...

Stand: 18.09.2017

Dialog: 17808