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Muss sich ein im EU-Ausland ansässiger Hersteller bei Inverkehrbringen eines Gefahrstoffs in Deutschland an spezifisch deutsches Recht halten?

müssen auch im EU-Ausland ansässige Hersteller die spezifischen deutschen Vorschriften einhalten, wenn sie gefährliche Stoffe oder Gemische auf dem deutschen Markt bereitstellen. Das schließt insbesondere die korrekte Angabe der Wassergefährdungsklasse im SDB gemäß den Anforderungen der TRGS 220 mit ein. ...

Stand: 15.05.2025

Dialog: 44124