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Muss für Gefahrstoffe/-tätigkeiten, bei denen die allgemeinen Schutzmaßnahmen ausreichen, im Arbeitsbereich das Sicherheitsdatenblatt und eine Betriebsanweisung vorhanden sein?

der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden und daher keine Betriebsanweisung zu erstellen: "(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird." Sicherheitsdatenblatt: Hiervon ausgenommen sind jedoch nicht die Regelungen ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 9260