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Ist aus der GefStoffV zwingend herzuleiten, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, auch wenn es Betriebsanweisungen und eine Gefahrstoffdatenbank als Informationsquelle gibt?

zum Aufbewahren von SDB und ihren geänderten Fassungen" konkretisiert: "In diesem Text (und in der überarbeiteten Fassung von Anhang II) gibt es keinen Hinweis auf eine Pflicht der Akteure in der Lieferkette, Kopien von SDB und/oder überholten Fassungen davon über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Sowohl die Lieferanten von SDB als auch potenziell deren Abnehmer sollten diese Dokumente als Teil ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 16703

Wie muss eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung aussehen?

, Betriebsanweisungen, Bestätigung der erfolgten Unterweisung. (3) Diese Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Zeitpunkt und Personen, die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, 2. Arbeitsbereiche und die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, 3. am Arbeitsplatz auftretende inhalative, dermale oder physikalisch-chemische Gefährdungen, 4. Häufigkeit der Tätigkeiten ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 3894

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