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Ist aus der GefStoffV zwingend herzuleiten, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, auch wenn es Betriebsanweisungen und eine Gefahrstoffdatenbank als Informationsquelle gibt?

eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung zur Verfügung“ Weiterführende Informationen: In den (rechtlich nicht verbindlichen) "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird Artikel 36 Absatz 1 der REACH-Verordnung in Bezug auf Sicherheitsdatenblätter (SDB) unter Punkt 2.10 "Mögliche Pflicht ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 16703

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