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Ist der Hersteller von Spirituosen (z.B. eines Absinth 55 Vol.-% Alkohol à 0,7l) verpflichtet, einem Händler auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt gem. GefStoffVO zur Verfügung zu stellen?

Nein, es besteht keine Verpflichtung für ein Sicherheitsdatenblatt.Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Im Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d) der REACH-Verordnung ist folgendes nachzulesen:"(6) Titel IV gilt nicht für die folgenden für den Endverbraucher bestimmten Zubereitungen in Form von Fertigerzeug ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43043