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Welche Verpflichtung hat der Anwender zur Überprüfung der "Stimmigkeit" eines Sicherheitsdatenblattes?

, dass sich der Lieferant der Verordnung entsprechend verhält und unaufgefordert korrekte Sicherheitsdatenblätter liefert. Es besteht somit eine "Bringschuld" der Lieferanten und keine "Holschuld" der Anwender bezüglich aktueller Sicherheitsdatenblätter.Es ist aber auch bekannt, dass Sicherheitsdatenblätter durchaus fehlerhaft erstellt sein können.Stellt also ein Abnehmer (Arbeitgeber) im Rahmen ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 11885

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