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An wen kann man sich wenden, wenn der Hersteller/Vertreiber eines Gefahrstoffes auch nach wiederholter Aufforderung kein korrektes/brauchbares Sicherheitsdatenblatt liefert?

Die zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie unter diesem Link:https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/arbeitsschutzbehoerden-der-laenderSie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Behörde für Ihren Unternehmenssitz zu wenden. Diese wird dann die Behörde des Unternehmens kontaktieren, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie sich auch direkt ...

Stand: 30.04.2019

Dialog: 42682

Wie sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt zum sicheren Transport von Gefahrstoffen zu verstehen?

gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Rheinland-PfalzTransport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft der BG-BauDGUV Information 213-012 Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern ...

Stand: 04.11.2024

Dialog: 44010