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Ist es noch zulässig, zusätzlich zu der neuen Einstufung nach CLP, die alte Einstufung nach der Gefahrstoffverordnung im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

müssen. Dies gilt mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/830 seit dem 01. Juni 2015; nach Artikel 2 der Verordnung müssen auch Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer vor dem 01. Juni 2015 zur Verfügung gestellt wurden, spätestens seit dem 01. Juni 2017 diesen Vorgaben entsprechen. ...

Stand: 23.03.2018

Dialog: 42223