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Wie muss ein Lager für Sauerstoffflaschen von außen gekennzeichnet werden?

Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind, sind an ihren Zugängen mit dem Warnzeichen D‑W021 „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ zu kennzeichnen (Anhang I Nummer 1.6 Absatz 5 GefStoffV und Anhang 1 Nummer 2 ASR A1.3). Hinweise zur Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen finden sich in den Abschnitten 10.4 und 12.6.(...)"Die speziellen Regelungen bei der Lagerung von Gasen ...

Stand: 19.07.2024

Dialog: 43596