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Was müssen wir beachten, wenn wir einem Kunden in Italien auf dessen Wunsch hin Fugendichtmasse in ungekennzeichneten, weißen Kartuschen liefern?

die Gefahr von Unfällen bzw. missbräuchlicher Verwendung viel zu hoch. Die genauen Vorschriften zur Anbringung von Kennzeichnungsetiketten finden sich unter Titel III, Kapitel 2 der CLP Verordnung bzw. im Artikel 11 der Richtlinie 1999/45/EG. Beide Rechtsvorschriften besagen, dass ein Kennzeichnungsetikett nur dann nicht erforderlich ist, wenn alle notwendigen Informationen direkt auf der Verpackung selbst ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 21172