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Müssen die R- und S-Sätze oder H- und P-Sätze auf der Verpackung einer gefahrstoffhaltigen Mischung in der Sprache des Empfängerlandes angebracht werden?

, also deutsch). Andere EU-Länder können etwas anderes bestimmt haben, dies müsste anhand der nationalen Gesetzgebung ermittelt werden. Mehrere Sprachen auf dem Kennzeichnungsetikett sind bei inhaltsgleichen Angaben zulässig. Beim Inverkehrbringen in Nicht-EU-Ländern, also außerhalb des Geltungsbereichs der CLP-Verordnung, sind die in dem jeweiligen Land geltenden nationalen Bestimmungen zu beachten. ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 20231

Welche Vorgaben gelten bei der Verwendung/Herstellung/Lieferung von Diisocyanaten?

verfügbar. Bei Fragen kann man sich jedoch an die nationale Auskunftsstelle (REACH-CLP-Biozid Helpdesk, Link siehe unten) wenden. ZusammenfassungSollen Diisocyanate als Stoff oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen über 0,1 Gew.-% nach dem 24. Februar 2022 in Verkehr gebracht werden, muss auf dem Etikett der oben zitierte Schulungshinweis ergänzt werden und der Lieferant muss sicherstellen ...

Stand: 24.05.2021

Dialog: 43532