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Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

;• Die Innenseite(n) sollte(n) Folgendes enthalten:o vollständige Kennzeichnungsinformationen (außer für das Gefahrenpiktogramm und die Lieferantenidentifikation) gemäß Artikel 17 Absatz 1 der CLP-Verordnung (einschließlich ergänzender Informationen) für jede auf der Vorderseite genannte Sprache, gruppiert nach Sprache, z. B. eine Sprache pro Seite;o eine Abkürzung der Sprache oben auf jeder der Innenseiten ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792