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Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

uneinsichtig, können Sie das Produkt/SDB an Ihre für den chemikalienrechtlichen Vollzug zuständige Behörde abgeben.Bezüglich Ihrer letzten Frage kommt es darauf an, um welche Art von Medizinprodukt es sich handelt bzw. ob es als solches zugelassen ist. Möglicherweise können Ihnen die Punkte 6.35 und 6.36 der BAuA Publikation "Häufig gestellte Fragen zu CLP" bereits die nötigen Antworten geben. Wir gehen ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311