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Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

davon aus, dass es sich um ein freiwilliges SDB des Herstellers handelt, da für Medizinprodukte und Arzneimittel die als solche zugelassen sind die Anforderungen nach CLP nicht greifen. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich auf Ihrer Internetseite darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Medizinprodukt handelt. ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311