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Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

, das den Anwender darüber informiert, dass das Kennzeichnungsetikett geöffnet werden kann, und das veranschaulicht, dass auf den Innenseiten zusätzliche Informationen verfügbar sind (nicht in Artikel 17 Absatz 1);o eine Abkürzung der Sprache (Länder- oder Sprachkürzel); um von der Norm abweichende oder verwirrende Abkürzungen zu vermeiden, wird empfohlen, z. B. das Sprachkürzel gemäß ISO 639-1 zu verwenden ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792