Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie ist die 1/15-Regelung bei Verpackungen bis 3 L zu interpretieren?

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...

Stand: 13.06.2017

Dialog: 29509