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Was müssen wir beachten, wenn wir einem Kunden in Italien auf dessen Wunsch hin Fugendichtmasse in ungekennzeichneten, weißen Kartuschen liefern?

Eine Ausnahmeregelung für den Export ungekennzeichneter, als gefährlich eingestufter Gemische sieht weder die Zubereitungsrichtlinie (Richtlinie 1999/45/EG) noch die CLP Verordnung (VO (EG) 1272/2008) vor. Die ungekennzeichneten Kartuschen würden es erst gar nicht durch den Zoll schaffen. Sobald eine Kartusche aus der Versandpackung entnommen wird, wäre unklar was sie beinhaltet und somit die Gefa ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 21172