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Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

, zu erfüllen. Ob das bei Ihnen zutrifft kann von uns nicht beantwortet werden, da uns die verpackung nicht bekannt ist. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsschutzbehörde.Wie dem Leitfaden der ECHA zu entnehmen ist, ist es möglich Gefahren- und Sicherheitshinweise auf die Innenseite(n) unterzubringen. ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792