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Was ist bei der Kennzeichnung eines Produktes mit sensibilisierenden Bestandteilen (EUH508) nach Neueinstufung zu beachten?

Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich des ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44067