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Dürfen Behälter und Kanister, die mit alten Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sind, in Putzräumen noch gelagert werden?

Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalge ...

Stand: 02.08.2017

Dialog: 29910