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Müssen wir für alle Beschäftigten, die sich - auch nur zeitweise - in der Produktionshalle aufhalten, eine "Schwarz-Weiß-Trennung" für die Kleidung einführen?

durchgeführt werden.Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zusätzlich zu beachten. Hier zählt es zu den Allgemeinen Schutzmaßnahmen Hygiene der Nummer 6.4 Absatz 7 der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", dass der Arbeitgeber gemäß Gefährdungsbeurteilung getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 42969