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In unserem chemischen Labor soll statt eines Kittels entgegen der Laborrichtlinie nun Hemd und Hose getragen werden. Ist dies zulässig?

Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers entspricht nicht den Vorgaben des Gefahrstoffrechts.Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in ...

Stand: 09.07.2020

Dialog: 42226