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Welche Anforderungen sind an das Tragen von Arbeitskleidung zum Schutz gegen Gefahrstoffe zu stellen?

anliegenden Ärmeln mit einem Baumwollanteil im Gewebe von mindestens 35 Prozent. Für Beschäftigte im Sinne von § 2 "Begriffsbestimmungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber diese den Beschäftigten zur Verfügung stellen. In Laboratorien darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden.Der Arbeitgeber muss für Tätigkeiten der Beschäftigten ...

Stand: 03.05.2021

Dialog: 5488