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Müssen wir für alle Beschäftigten, die sich - auch nur zeitweise - in der Produktionshalle aufhalten, eine "Schwarz-Weiß-Trennung" für die Kleidung einführen?

Allgemein gilt, dass Arbeitskleidung, unabhängig von dem Vorhandensein von Gefahrstoffen, dann räumlich getrennt von der persönlichen Kleidung aufbewahrt werden muss, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt sind (Nummer 7.4 Absatz 3 der ASR A4.1). Das gilt auch dann, wenn keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durc ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 42969