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Der Arbeitgeber stellt Hautschutz zur Verfügung, verlangt aber Bezahlung. Ist das rechtens?

Der Arbeitgeber, der für persönliche Schutzausrüstung von den Beschäftigten Geld entgegennimmt, handelt rechtswidrig, da er verpflichtet ist die entsprechenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes unentgeltlich durchzuführen.Das hier geltende Arbeitsschutzgesetz besagt in § 3 Absatz 2 und 3: "(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art d ...

Stand: 23.08.2021

Dialog: 4