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Ist die Verwendung von benzolfreiem Kraftstoff bei dem Einsatz von handgeführten Geräten grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben?

der Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen eine Beurteilung der damit verbundenen Gefährdungen für die Gesundheit der damit beauftragten Beschäftigten durchzuführen. Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sind nach Maßgabe dieser Beurteilung durchzuführen. Dabei kann es sich auch ergeben, dass eine Umstellung auf Sonderkraftstoffe aus Arbeitsschutzgründen erforderlich ist. Kostengründe für die Substitution ...

Stand: 19.03.2022

Dialog: 10669