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Muss bei seltenem Umgang mit geringen Mengen von Salzsäure eine Absaugung/ein Laborabzug vorhanden sein?

Ob Tätigkeiten unter einem Laborabzug durchzuführen sind, muss grundsätzlich, auch beim Umgang mit relativ geringen Mengen an Gefahrstoffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betri ...

Stand: 24.03.2021

Dialog: 11740