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Kann die raumlufttechnische Anlage bei Nichtbenutzung des Labors heruntergeregelt werden ?

Luftwechsel als den geforderten 25 m³/m² in der Stunde betrieben werden, sind Tätigkeiten beispielsweise mit brennbaren Flüssigkeiten oder sonstigen leicht flüchtigen, staubenden oder Aerosole bildenden Gefahrstoffen nur in kleinstem Maßstab möglich, wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Solche Nutzungseinschränkungen für Laboratorien sind zu dokumentieren und vom Arbeitgeber ...

Stand: 30.10.2020

Dialog: 17990

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