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Was bedeutet in der TRGS 526 unter Nr. 6.2.5 die Formulierung "in kleinstem Maßstab"?

Sie von einer Luftwechselrate von 25m³/h pro m² Nutzfläche des Labors (siehe TRGS 526 Ziffer 6.2.5 Abs. 1 „Lüftung“) abweichen wollen.Ein Luftwechsel von 25m³/h pro m² Nutzfläche des Labors kann dann reduziert oder auch eine natürliche Lüftung eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten dauerhaft ausreichend und wirksam ist. Nutzungseinschränkungen ...

Stand: 10.03.2020

Dialog: 43076