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Wie ist in der Gefährdungsbeurteilung und letztendlich in der Betriebsanweisung mit dem Sicherheitshinweis P351 (Augen mit Wasser ausspülen) umzugehen?

Um die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 1 und 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Notfallmaßnahmen festzulegen und Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie sind in einer Betriebsanweisung festzuhalten ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 42672

Wo müssen Körpernotduschen in chemischen Laboratorien angebracht werden?

rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein (§ 13 Abs. 1 GefStoffV). Bei einer Notdusche oder einer Augendusche handelt es sich um eine Erste-Hilfe-Einrichtung.Im arbeitsschutzrechtlichen ...

Stand: 12.06.2025

Dialog: 44059