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Was sind die richtigen Warn- und Sicherheitszeichen für Gefahrenbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffe der Kategorien 1 und 2 erfolgen?

Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen. Diese sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und festzulegen.Das GHS-Piktogramm für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe gemäß TRGS 201 ist:               GHS08                 „Gesundheitsgefahr ...

Stand: 31.08.2021

Dialog: 42770