Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen für einen Stoff/ein Stoffgemisch, das keine Gefahrstoffeinstufung besitzt und für das keine toxikologischen Informationen vorliegen, die zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach § 9 Gefahrstoffverordnung ergriffen werden?

, der für den Inhalt des SDBs und somit auch für die Einstufung des Stoffes/Gemisches verantwortlich ist. Nach § 6 Abs. 2 GefStoffV hat der Lieferant Ihnen gegenüber eine Informationspflicht, bezogen auf die Informationen, die Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung benötigen. Unabhängig von den Pflichten, die ein Lieferant anhand der Rolle in der Lieferkette gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hat ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 42221