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Welche Rechtsgrundlage greift für Reinigungsarbeiten beim Anbringen neuer Wolle?

In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist unter der Nummer 9.2.5 "Reinigungsarbeiten" folgendes nachzulesen:"(1) Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die Freisetzung und Aufwirbelung von Staub so gering wie möglich ist, z. B. mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugend unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber.(2) Geeignete Maßnahmen zum staubarmen ...

Stand: 02.10.2020

Dialog: 23122