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Ist es bei der Herstellung von Zytostatika in einem Reinraum erforderlich, eine Notdusche für den Fall einer größeren Kontamination vorzuhalten?

Der Umgang mit Gefahrstoffen (hierzu zählen auch Zytostatika) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).Weiterhin sind beson ...

Stand: 20.10.2020

Dialog: 30047