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Ist es erlaubt, eine Flüssiggasanlage in einem naturwissenschaftlichen Unterrichtsraum unter Erdgleiche zu betreiben?

mit entzündbaren Flüssiggasen dürfen nicht in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Druckgaskartuschen."Zu beachten ist, dass zur Vermeidung einer gefährlichen Ansammlung von Gasen, die schwerer als Luft oder verflüssigt sind, sich keine Gruben, Kanäle oder Abflüsse zu Kanälen ohne Flüssigkeitsverschluss sowie keine Kellerzugänge oder sonstige offene Verbindungen zu Kellerräumen im bzw ...

Stand: 26.03.2020

Dialog: 14052