Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen für einen Stoff/ein Stoffgemisch, das keine Gefahrstoffeinstufung besitzt und für das keine toxikologischen Informationen vorliegen, die zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach § 9 Gefahrstoffverordnung ergriffen werden?

über die toxikologischen (bzw. gefährlichen) Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches zur Verfügung stehen und daraus resultierend der Stoff/das Gemisch nicht eingestuft ist, so müssen Sie zuerst einmal mit einem Ihnen "zumutbaren Aufwand" (siehe GefStoffV § 6 Abs.2) versuchen diese Informationen zu beschaffen. Die wichtigste Informationsquelle für Sie ist hier das Sicherheitsdatenblatt (SDB) sowie Ihr Lieferant ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 42221