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Ist es erlaubt, eine Flüssiggasanlage in einem naturwissenschaftlichen Unterrichtsraum unter Erdgleiche zu betreiben?

Beschädigungen geschützt sind.Zur Versorgung von Verbrauchseinrichtungen darf pro Unterrichtsraum ein Druckgasbehälter bis zu einem zulässigen Füllgewicht von 16 kg aufgestellt sein. Die Flüssiggasflasche ist in einem verschließbaren Schrank aufzustellen, der den Luftaustausch mit der Raumluft erlaubt, z. B. durch unversperrbare Öffnungen in Bodennähe (freier Querschnitt mindestens 100 cm²).Druckgasbehälter ...

Stand: 26.03.2020

Dialog: 14052