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Ist es zulässig, dass Laborabzüge und Abluftleitungen, in denen mit diversen Gefahrstoffen gearbeitet wird (auch cmr-Stoffe), von Laborpersonal gereinigt wird?

Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV). Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass den ...

Stand: 18.09.2020

Dialog: 9848