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Müssen für einen Stoff/ein Stoffgemisch, das keine Gefahrstoffeinstufung besitzt und für das keine toxikologischen Informationen vorliegen, die zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach § 9 Gefahrstoffverordnung ergriffen werden?

. Ein Resultat kann auch sein, dass der Stoff/das Gemisch keine gefährlichen Eigenschaften besitzt.Sie haben für Stoffe die Möglichkeit, verschiedene Datenbanken zu nutzen, z.B. die der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): C&L Verzeichnis. Hier finden Sie sowohl Informationen über Stoffe, die harmonisiert eingestuft sind als auch Stoffe, für die ein Registrierungsdossier eingereicht wurde. Die Qualität ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 42221