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Dürfen Dämpfe von Kühlschmierstoffen in den Arbeitsraum geblasen werden?

-Industrie e. V.Hinweis:Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV)! Weitere Informationen zum Gefahrstoffrecht und zur Gefährdungsbeurteilung werden z. B. bei der BAuA angeboten.Bei der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 31.08.2021

Dialog: 16509