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Müssen Leiharbeitnehmer bei Umgang mit Gefahrstoffen in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) erfasst werden? Wer hat dies sicherzustellen?

krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".In Bezug auf Leiharbeitnehmer wird unter Nr. 3 Abs.6 der TRGS 410 ausgeführt:"Leiharbeitnehmer sind nach § 11 Absatz 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wie eigene Mitarbeiter zu behandeln. Daher hat der Entleiher das Expositionsverzeichnis für die ihm überlassenen Mitarbeiter zu führen. Spätestens nach Beendigung ...

Stand: 31.08.2021

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