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Benötigen Beschäftigte, die Gasflaschen aufstellen und anschließen eine spezielle Ausbildung/einen speziellen Lehrgang?

Eine Forderung nach einer speziellen Ausbildung/ einem speziellen Lehrgang ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.In der DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" ist unter § 4 "Anforderungen an Personen" nachzulesen, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur von Versicherten betrieben oder gewartet werden, die im Betreiben ...

Stand: 06.08.2021

Dialog: 43538