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Gibt es Ausnahmen für den Transport von Kleinstmengen an Gefahrstoffen (max. 250 ml) in dafür vorgesehen Transportboxen in einem Lastenaufzug mit Begleitperson ?

Eine Kleinstmengenregelung für den Transport von Gefahrstoffen in Aufzügen gibt es nicht.Grundsätzlich ist jedoch das innerbetriebliche Befördern von Gefahrstoffen eine Tätigkeit, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegt. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die erforderlic ...

Stand: 03.10.2021

Dialog: 43595