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Wer ist für die Freimessung nach einem Brandereignis verantwortlich?

Die Verantwortung liegt gemäß § 6 (1) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich beim Arbeitgeber. Gemäß § 15 GefStoffV sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Ermittlung der Gefährdungen und Umsetzung von Schutzmaßnahmen zusammenzuarbeiten.Freimessungen durch öffentliche Feuerwehr erfolgen ausschließlich der Abwehr unmittelbarer Gefahren und sind für Belange des Arbeitsschutzes nur ...

Stand: 09.04.2025

Dialog: 44098