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Wie unterscheiden sich arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und Biomonitoring?

ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge (egal ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge) und ist für die Beschäftigten freiwillig (§ 6 ArbMedVV).Mit einer Untersuchung in der Pflichtvorsorge (oder auch Angebots- oder Wunschvorsorge) kann man zum Beispiel Beschwerden von Beschäftigten feststellen, weiß aber oftmals nicht, ob diese mit der Gefahrstoffbelastung zusammenhängen.Beim Biomonitoring hingegen ...

Stand: 12.08.2024

Dialog: 43738